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Elternbrief

Sehr geehrte Eltern,

auch während der Ferienzeit besteht für alle Schülerinnen und Schüler aufgrund des Betretungsverbotes für ungetestete Personen 2 x pro Woche eine Testpflicht (Elfte SARS-CoV-2 EV, Fassung nach ÄVO vom 16.04.2021)

Sie als Eltern, oder ein anderer von Ihnen bevollmächtigter Erwachsener können

am Donnerstag, 06.05.2021 von 15.00 -16.00 Uhr oder
am Freitag, den 07.05.2021 von 14.00 -15.00 Uhr

die Teste im Hort gegen ein Empfangsbekenntnis abholen.
Für den Nachweis des negativen Tests ist die qualifizierte Selbstauskunft mitzubringen und im Hort abzugeben.
Eine Betreuung ohne Vorlage der qualifizierten Selbstauskunft ist nicht möglich.

Hinweis: Bitte beachten Sie die Maskenpflicht in der Tageseinrichtung (FFP2-Masken oder OP-Masken, keine Community-Masken oder Schals)

Mit freundlichen Grüßen

 

Britt Engel
Leiterin Tageseinrichtung Hort