Vertreter des Kuratoriums gewählt

Bekanntmachung

Gemäß § 19 Abs. 2 und Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagepflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz — KiFöG) vom 05.03.2003, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.12.2023 in Verbindung mit der Satzung über das Wahlverfahren der Elternvertretung für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Wolmirstedt vom 19.05.2020 fand am 24.09.2024 die Wahl des Kuratoriums und des Gemeindeelternvertreters der Tageseinrichtung „Hort Stadt Wolmirstedt” statt.
Als Vertreter des Kuratoriums wurden

• Frau Diana Borchert
• Frau Maria Franke
• Frau Stefanie Haensch
• Frau Michaela Röhrmann
• Frau Natalie Rusche
• Frau Sandra Schulze

gewählt.

Zum Gemeindeelternvertreter wurde

• Frau Maria Franke

und zum stellvertretenden Gemeindeelternvertreter wurde

• Frau Sandra Schulze

gewählt.

Wolmirstedt, den 26.09.2024